Rechtsbeziehungen im Vorfeld von Unternehmenstransaktionen
2. Teil: Geheimhaltungsvereinbarung/Confidentiality Agreement
A. Einleitung
I. Ausgangslage
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse stellen für ein Unternehmen ein äußerst wertvolles und schützenswertes Gut dar. Wenngleich diesem Umstand auch durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen Rechnung getragen wird, findet sich keine Legaldefinition des Begriffes der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Allgemein werden darunter „unternehmensbezogene Tatsachen kommerzieller oder technischer Art verstanden, die bloß einer bestimmten und begrenzten Zahl von Personen bekannt und anderen nicht oder nur schwer zugänglich sind, und die weiters nach dem Willen des Berechtigten nicht über den Kreis der Eingeweihten hinausdringen sollen, wobei schließlich der Betriebs- oder Geschäftsinhaber an der Nichtoffenbarung dieser Tatsachen ein wirtschaftliches Interesse haben muss“.1