Im Arbeitsrecht bestehen unterschiedlichste Fälligkeitsvorschriften. Die wichtigsten werden im Folgenden kurz erläutert.
Fälligkeit des Gehaltes
Für Angestellte regelt das Angestelltengesetz die Fälligkeit des Gehaltes so, dass dieses am Fünfzehnten und am Letzten des jeweiligen Monats in annähernd gleichen Teilen zu bezahlen ist. Die Zahlung für den Schluss des Kalendermonats kann vereinbart werden. Solche Vereinbarungen sind durchaus üblich (§ 15 AngG).

