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Rechtsfolgen der Unterscheidung

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Durchsetzbarkeit

Der wichtigste Unterschied zwischen Verfall und Verjährung besteht darin, dass bei der Verjährung lediglich die Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf dem Rechtsweg verloren geht, der Anspruch aber als Naturalobligation, die weiterhin erfüllt werden kann, bestehen bleibt.

Beim Verfall hingegen geht der Anspruch zur Gänze unter. Er wird vernichtet, sodass überhaupt kein Anspruch mehr existiert.

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