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Was verfallen/verjähren kann

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, also Entgeltansprüche, aber auch nichtentgeltliche Ansprüche, wie der Konsum von Urlaub oder Zeitausgleichsguthaben, können verfallen. Nicht selten verwenden die Kollektivverträge Worte wie: „… alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von … geltend gemacht werden …“. Es werden aber auch Begriffe wie: „erlöschen“, „verwirken“ oder „gehen unter“ verwendet.

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