Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, also Entgeltansprüche, aber auch nichtentgeltliche Ansprüche, wie der Konsum von Urlaub oder Zeitausgleichsguthaben, können verfallen. Nicht selten verwenden die Kollektivverträge Worte wie: „… alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von … geltend gemacht werden …“. Es werden aber auch Begriffe wie: „erlöschen“, „verwirken“ oder „gehen unter“ verwendet.

