Auch wenn ein Anspruch grundsätzlich bestünde, kann es vorkommen, dass er nicht mehr gefordert werden kann. Ansprüche können verfallen bzw verjähren, wenn sie nicht innerhalb den dafür vorgesehenen Fristen eingefordert bzw eingeklagt werden. Gerade das Arbeitsrecht kennt zahlreiche teilweise sehr kurze Fristen, innerhalb derer offene Ansprüche entweder außergerichtlich oder gerichtlich einzufordern sind. Diese Fristen sind entweder in Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvertrag festgelegt.

