Grundsätzlich gelten für Studenten die gleichen Grenzen in der Sozialversicherung und bei der Einkommen- und Umsatzsteuer. Darüber hinaus haben Studierende auch noch auf die Einkommensgrenzen bei Familienbeihilfe und Studienbeihilfe zu achten, wenn sie diese Transferleistungen nicht verlieren möchten.

