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4.10 Studieren und freie Dienstverträge bzw. Werkverträge

Scherz3. AuflMärz 2010

Grundsätzlich gelten für Studenten die gleichen Grenzen in der Sozialversicherung und bei der Einkommen- und Umsatzsteuer. Darüber hinaus haben Studierende auch noch auf die Einkommensgrenzen bei Familienbeihilfe und Studienbeihilfe zu achten, wenn sie diese Transferleistungen nicht verlieren möchten.

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