Eltern, deren Kinder nach dem 1. Jänner 2002 geboren sind, haben Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, unabhängig von einer ausgeübten Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes.
Eltern, deren Kinder nach dem 1. Jänner 2002 geboren sind, haben Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, unabhängig von einer ausgeübten Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes.
