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4.8 Schwangerschaft und freie Dienstverträge bzw. Werkverträge

Scherz3. AuflMärz 2010

Das Mutterschutzgesetz gilt nicht, allerdings werden Schutzvorschriften zugunsten der Mutter sehr wohl einzuhalten sein.

Während der Schutzfrist von acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt sowie am Tag der Geburt gebührt Wochengeld bzw. Teilzeitbeihilfe. Die Höhe des Wochengeldes errechnet sich nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

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