Beim Bezug von Pensionen kommt es auf die Art der Pensionszahlung an. Das Gesetz unterscheidet zwischen normaler Alterspension, vorzeitiger Alterspension bei langer Versicherungsdauer, Korridorpension und Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit.
Beim Bezug von Pensionen kommt es auf die Art der Pensionszahlung an. Das Gesetz unterscheidet zwischen normaler Alterspension, vorzeitiger Alterspension bei langer Versicherungsdauer, Korridorpension und Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit.
