Bei dem Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe darf monatlich bis zur Geringfügigkeitsgrenze Euro 366,33 (Stand 2010) dazuverdient werden, ohne dass der Anspruch verloren geht. Bei freien Dienstnehmern und bei Werkvertragsnehmern darf der steuerliche Gewinn die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen. Bei Werk Seite 58vertragsnehmern und freien Dienstnehmern dürfen 11 % des Umsatzes die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen.

