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4.4 Echte oder freie Dienstverhältnisse und ein oder mehrere Werkverträge

Scherz3. AuflMärz 2010

Zwischen neuen Selbständigen und echten bzw. freien Dienstverhältnissen gibt es keine Aufrechnung in der Sozialversicherung, außer dass die Versicherungsgrenze bei den neuen Selbständigen durch ein echtes oder freies Dienstverhältnis auf Euro 4.395,96 (Stand 2010) herabgesetzt wird.

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