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4.3 Mehrere geringfügige echte oder freie Dienstverhältnisse

Scherz3. AuflMärz 2010

Wenn Arbeitnehmer mit ihren Dienstverhältnissen insgesamt unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben, dann gelten alle Bestimmungen so, als hätten sie nur eine geringfügige Beschäftigung.

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