Wenn Arbeitnehmer mit ihren Dienstverhältnissen insgesamt unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben, dann gelten alle Bestimmungen so, als hätten sie nur eine geringfügige Beschäftigung.
Wenn Arbeitnehmer mit ihren Dienstverhältnissen insgesamt unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben, dann gelten alle Bestimmungen so, als hätten sie nur eine geringfügige Beschäftigung.
