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4.2 Ein versicherungspflichtiges freies Dienstverhältnis und geringfügige echte oder freie Dienstverhältnisse

Scherz3. AuflMärz 2010

Arbeitnehmer sind durch ihr versicherungspflichtiges freies Dienstverhältnis gegen Krankheit, Unfall, Pension und gegen Arbeitslosigkeit versichert. Sie erhalten aber von der Krankenkasse eine Vorschreibung über höhere Zahlungen, da ihre anderen geringfügigen Dienstverhältnisse ihre Beitragsberechnungsgrundlage erhöhen. Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein und ist pauschaliert, die Beiträge sind 14,15 % des Bruttoentgeltes für Angestellte und 14,7 % für Arbeiter.

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