3.1.1 Echter Dienstvertrag
Bei einem echten Dienstvertrag sind die Arbeitnehmer vollversichert. Vollversicherung bedeutet: Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung. Der Abzug der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt durch den Arbeitgeber. Die Abrechnung wird am Lohn- oder Gehaltszettel sichtbar und überprüfbar.

