vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2.2 Der freie Dienstvertrag

Scherz3. AuflMärz 2010

Als Grundlage dient § 1151 ABGB: „Wenn sich jemand auf gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet, so entsteht ein Dienstvertrag.“ Es handelt sich hiermit um ein Dauerschuldverhältnis, d.h. ein zeitliches Verpflichtungsverhältnis, das auf beschränkte oder unbeschränkte Zeit eingegangen wird. Die beiden Vertragspartner heißen Auftragnehmer und Auftraggeber.

Was bedeutet persönliche Abhängigkeit?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte