Als Grundlage dient § 1151 ABGB: „Wenn sich jemand auf gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet, so entsteht ein Dienstvertrag.“ Es handelt sich hiermit um ein Dauerschuldverhältnis, d.h. ein zeitliches Verpflichtungsverhältnis, das auf beschränkte oder unbeschränkte Zeit eingegangen wird. Die beiden Vertragspartner heißen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Was bedeutet persönliche Abhängigkeit?

