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2.1 Allgemeines zur Vertragsgestaltung nach dem ABGB

Scherz3. AuflMärz 2010

Das ABGB ist eines der ältesten gültigen Gesetze Österreichs. Es ermöglicht, dass Vertragspartner - sowohl natürliche als auch juristische Personen - miteinander Verträge abschließen können. Verträge können nur dann geschlossen werden, wenn das Grundgeschäft „möglich“ ist (§ 878 ABGB).

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