Das ABGB ist eines der ältesten gültigen Gesetze Österreichs. Es ermöglicht, dass Vertragspartner - sowohl natürliche als auch juristische Personen - miteinander Verträge abschließen können. Verträge können nur dann geschlossen werden, wenn das Grundgeschäft „möglich“ ist (§ 878 ABGB).

