Zur Betrachtung der steuerlichen Behandlung von Beiträgen an Pensionskassen und betriebliche Kollektivversicherungen ist grundsätzlich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zu unterscheiden.
Zur Betrachtung der steuerlichen Behandlung von Beiträgen an Pensionskassen und betriebliche Kollektivversicherungen ist grundsätzlich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zu unterscheiden.
