Bei der Konzeption von betrieblichen Versorgungsmodellen stellt sich manchmal auch die Frage, inwieweit es möglich ist, Dauerleistungsverpflichtungen des Unternehmens zeitlich zu limitieren.
So könnte man zB daran denken, die Laufzeit eines Versorgungsmodelles nach wie vor an das voraussichtliche Pensionierungsalter bzw den tatsächlichen Übertritt in den Ruhestand zu knüpfen, die Beiträge jedoch nur für einen beschränkten Zeitraum zu leisten.

