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3.9 Die Möglichkeit, zugesagte Leistungen zu widerrufen

Felbinger4. AuflJuni 2011

Das Betriebspensionsgesetz bietet einen starken Schutz der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gegen den Verlust von Anwartschaften, sei es durch einen Arbeitgeberwechsel oder durch die Rücknahme der vom Arbeitgeber erteilten Leistungs- oder Beitragsversprechen.

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