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2.14 Der Vergleich von Zukunftssicherungsmaßnahmen im Rahmen des § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG mit einer Gehaltserhöhung oder privaten Vorsorge

Felbinger4. AuflJuni 2011

Gibt ein Unternehmen einem Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung von € 300,- netto jährlich, so sind davon schon Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgezogen und dem Arbeitgeber entstehen zusätzliche Lohnnebenkosten.

Maßnahmen der Zukunftssicherung hingegen helfen sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber, Steuern und Abgaben zu sparen.

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