Durch die Vertragsgestaltung als Direktvertrag mit einem unwiderruflichen oder sogar durch das BPG gesicherten Bezugsrecht ist das im Versicherungsvertrag angesparte Kapital dem Bereich des Arbeitnehmers zuzuordnen. Beiträge für zukunftssichernde Maßnahmen stellen Entgelt für Leistungen des Arbeitnehmers dar.

