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1.2 Für wen kommt eine Firmenpension infrage?

Felbinger4. AuflJuni 2011

Laut aktueller Rechtsprechung liegt eine Voraussetzung zur Bildung einer steuerlich anerkannten Pensionsrückstellung in einer Erteilung einer Pensionszusage des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Als Arbeitnehmer gelten gemäß § 47 Abs 1 EStG natürliche Personen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, sohin auch Witwen und Waisen eines verstorbenen Arbeitnehmers.

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