Laut aktueller Rechtsprechung liegt eine Voraussetzung zur Bildung einer steuerlich anerkannten Pensionsrückstellung in einer Erteilung einer Pensionszusage des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Als Arbeitnehmer gelten gemäß § 47 Abs 1 EStG natürliche Personen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, sohin auch Witwen und Waisen eines verstorbenen Arbeitnehmers.

