7.1.1. Begriff
Grundvoraussetzung für eine Realteilung ist das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft. Das sind Personengesellschaften des Unternehmensrechtes aber auch GesBR, wenn sie betrieblich tätig sind.
Bei einer Realteilung (Aufteilung) kommt es an Stelle der „Versilberung“ des Gesellschaftsvermögens und der Verteilung des Erlöses aus der Liquidation der Mitunternehmerschaft zur Übertragung von bisherigen Gesellschaftsvermögen an die bisherigen Gesellschafter400.

