6.2.1. Zusammenschlussvertrag
Die zivilrechtliche Grundlage eines Zusammenschlusses bildet der schriftliche Zusammenschlussvertrag. In diesem Vertrag sind insbesondere der Umfang des an die übernehmende Gesellschaft zu übertragenden Vermögens und die dafür zu gewährenden Beteiligungsverhältnisse geregelt. Der Zusammenschlussvertrag ist entweder der Gesellschaftsvertrag bei einer neu errichteten Gesellschaft oder ein Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag bei einer bestehenden Gesellschaft329.

