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5.14. Praxisbeispiele

Petrag1. AuflNovember 2009

Beispiel 1: Einbringung eines Einzelunternehmens

Herr A betreibt ein Installationsunternehmen und ermittelt seinen Gewinn gemäß § 5 EStG 1988, wobei das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Am 12.6.07 gründet er die X-GmbH (Bargründung) mit einem Stammkapital iHv EUR 35.000, das zur Hälfte bar eingezahlt wird. Die Anmeldung zur Eintragung der X-GmbH zum Firmenbuch erfolgt am 2.7.07 (die Eintragung wird am 20.7.07 vorgenommen). Mit Einbringungsvertrag vom 16.7.07 bringt Herr A sein Einzelunternehmen zum Stichtag 31.12.06 in die X-GmbH ein, wobei er den Firmen-PKW (Teilwert: EUR 10.000) zurückbehält. Weiters hat A im Zeitraum 1.1.07 bis 16.7.07 Entnahmen aus dem Einzelunternehmen in Höhe von EUR 7.500 getätigt, die er auf den Einbringungsstichtag zurückbeziehen möchte. Auf eine Kapitalerhöhung bei der X-GmbH wird verzichtet. Die X-GmbH macht unternehmensrechtlich vom Wahlrecht auf Buchwertfortführung gemäß § 202 Abs 2 UGB Gebrauch.

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