5.13.1. Auswirkungen der Einbringung auf die Arbeitsverhältnisse
Die Arbeitsverhältnisse gehen aufgrund der zivilrechtlichen Rechtsnachfolge - und sohin nicht rückwirkend - auf die übernehmende Körperschaft über. Dies gilt auch für die lohnsteuerlichen Pflichten (ab dem auf die (An)Meldung der Einbringung folgenden Lohnzahlungszeitraum).

