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5.7. Notwendige Bilanzen

Petrag1. AuflNovember 2009

Grundsätzlich ist es erforderlich, dass der Einbringende eine steuerliche Bilanz zum Einbringungsstichtag erstellt, die den Erfordernissen des § 4 Abs 1 EStG 1988 entsprechen muss. Darüber hinaus ist für das eingebrachte Vermögen eine Einbringungsbilanz - ebenfalls bezogen auf den Einbringungsstichtag - notwendig. Fehlt eine dieser Bilanzen, ist eine Anwendungsvoraussetzung des Art III verletzt237237Vgl Hügel in Hügel/Mühlehner/Hirschler, aaO, Rz 75 zu § 12..

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