vorheriges Dokument
nächstes Dokument

8.1. Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung nach SpaltG

Hirschler/Sulz1. AuflNovember 2010

8.1.1. Schlussbilanz

8.1.1.1. Grundsätzliches

Die übertragende Gesellschaft hat auf den Verschmelzungsstichtag gem der Bestimmung des § 220 Abs 3 AktG eine Schlussbilanz zu erstellen. Auf Grund der Verweisbestimmung des § 96 Abs 2 GmbHG gilt dies auch für die GmbH.11Das Gebot zur Aufstellung einer Schlussbilanz gilt sowohl bei der Verschmelzung zur Aufnahme als auch für alle übertragenden Gesellschaften bei der Verschmelzung zur Neugründung. § 2 Abs 1 Z 7 und Abs 2 SpaltG enthalten idente Regelungen betreffend die Spaltung. Aufgrund des Verweises in § 2 UmwG gelten die Bestimmungen über die verschmelzungsrechtliche Schlussbilanz auch für Umwandlungen von Aktiengesellschaften und GmbH nach dem UmwG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!