Gesetzlich determinierte Sonderbilanzen, wie insb die Schlussbilanz und die Zwischenbilanz im Zusammenhang mit Umgründungen, gibt es bei Verschmelzung, Umwandlung und Spaltung nach SpaltG. Bei den übrigen Umgründungstypen (Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung, Steuerspaltung) gibt es je nach Sachverhalt im Einzelfall gesetzliche Vorschriften hinsichtlich der Erstellung von Bilanzen. Dementsprechend werden zunächst die für Verschmelzung, Umwandlung nach dem UmwG und Spaltung nach SpaltG erforderlichen Sonderbilanzen dargestellt, im Anschluss daran wird auf die sonstigen Umgründungen und die dort denkbaren Bilanzen eingegangen.

