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6.1. Grundsätze der Behandlung von Umgründungen nach IFRS

Aschauer/Ludwig1. AuflNovember 2010

6.1.1. Allgemeines

Im Zuge von Umgründungen erfolgt eine Übertragung von Vermögen von einem rechnungslegungspflichtigen Rechtsträger auf einen anderen. IdR handelt es sich bei dem übertragenen Vermögen um Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile und qualifizierte Anteile an Kapitalgesellschaften.11Vgl Ludwig/Hirschler, Bilanzierung und Prüfung von Umgründungen, Wien 2004, 1. Unter einem Unternehmen wird gem IFRS 3 Business Combinations 22IFRS 3 rev 2008. die integrierte Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten, die mit dem Ziel geführt und geleitet werden können, den Investoren oder anderen Eigentümern, Mitgliedern oder Teilhabern direkt eine Dividende zu zahlen, verstanden.33Vgl IFRS 3, Anhang A. Die Beurteilung, ob es sich bei dem Erwerbsobjekt um ein Unternehmen handelt, hat gem IFRS 3.3 vor dem Erwerb zu erfolgen.

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