Im Zuge einer Umgründung erhält der übernehmende Rechtsträger Vermögen und erbringt dafür im Gegenzug regelmäßig eine Gegenleistung. Diese kann in der Ausgabe von neuen Anteilen bestehen (Gegenleistung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage) oder in der Hingabe bereits bestehender Anteile (zB eigene Anteile, Gegenleistung auf betrieblicher Grundlage).