2.1.1. Allgemeines
Wirtschaftlich haben Umstrukturierung die Neugestaltung von aktuellen Geschäftsprozessen und betrieblichen Strukturen zum Ziel. Rechtlich sind Umgründungsvorgänge vor allem dadurch gekennzeichnet, dass die unternehmerische Einheit fortbesteht und das Beteiligungsengagement des Gesellschafters erhalten bleibt, während es aufgrund der Umgründung zu einem Wechsel des Rechtsträgers kommt.1