1.1.1. Kapitalerhaltung
Das Gebot der Kapitalerhaltung gem § 52 AktG und § 82 GmbHG zählt nicht nur zu den Grundprinzipien im österreichischen Gesellschaftsrecht, sondern ist auch für das erfolgreiche Gelingen einer Umgründung von großer Bedeutung, da nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung das Firmenbuchgericht im Rahmen seiner materiellen Prüfpflicht die Einhaltung der Kapitalerhaltungsvorschriften zu prüfen hat.1

