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6.1. Zivilrechtliche Grundlagen

Fürnsinn/Strimitzer1. AuflNovember 2010

6.1.1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

6.1.1.1. Auflösung der Gesellschaft

Mit der Auflösung der GmbH tritt die Gesellschaft in die Liquidations- oder Abwicklungsphase ein. Die Auflösung bedeutet hingegen nicht die sofortige Beendigung der Gesellschaft, vielmehr ändert sich der Gesellschaftszweck auf die Abwicklung der GmbH. Nach § 84 Abs 1 GmbHG wird eine GmbH aufgelöst:

mit Zeitablauf bei einer im Gesellschaftsvertrag bestimmten Gesellschaftsdauer

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