6.1.1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
6.1.1.1. Auflösung der Gesellschaft
Mit der Auflösung der GmbH tritt die Gesellschaft in die Liquidations- oder Abwicklungsphase ein. Die Auflösung bedeutet hingegen nicht die sofortige Beendigung der Gesellschaft, vielmehr ändert sich der Gesellschaftszweck auf die Abwicklung der GmbH. Nach § 84 Abs 1 GmbHG wird eine GmbH aufgelöst:
mit Zeitablauf bei einer im Gesellschaftsvertrag bestimmten Gesellschaftsdauer
