Die entgeltliche Überlassung eines Unternehmens zum Gebrauch und zur Nutzung lässt sich nur indirekt in den Themenbereich „Sonderbilanzen“ einordnen, obwohl natürlich auch hier eine Gründungsbilanz vom Pächter zu erstellen ist. Aufgrund der besonderen steuerrechtlichen Regelungen sowie der praktischen Bedeutung dieser Problemstellung wird sie hier aber trotzdem im Rahmen eines eigenen Kapitels erörtert, wobei sowohl die Auswirkungen beim Pächter als auch beim Verpächter dargestellt werden.

