3.1.1. Firmenfortführung
Das UGB sieht in § 22 Abs 2 UGB für die Verpachtung eines Unternehmens ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass bei Übernahme des Unternehmens mit ausdrücklicher Einwilligung des bisherigen Inhabers eine Fortführung der bestehenden Firma möglich ist. Im Firmenbuch ist dann nur eine Änderung des eingetragenen Firmeninhabers erforderlich. Hinsichtlich der Haftung gelten dabei die Vorschriften des § 38 UGB.

