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2.3. Personengesellschaftsanteil (OG/KG)

Petritz/Plott1. AuflNovember 2010

2.3.1. Allgemeines

2.3.1.1. Mögliche Formen

Eine unentgeltliche Anteilsübertragung kann auf mehrfache Weise verwirklicht werden:

Eintritt des Erben an die Stelle des Erblassers.Schenkungsweise Übertragung des Anteils unter Lebenden.

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