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2.2. Unentgeltlicher Erwerb

Petritz/Plott1. AuflNovember 2010

Dem unentgeltlichen Erwerb kommt insb iZm der Generationenfolge eine erhebliche Bedeutung zu. Er kann sich sowohl in Form der Erbschaft oder Schenkung bzw in Abarten, wie etwa der Übertragung gegen Gewährung einer Versorgungsrente, vollziehen.

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