Den Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen bildet der Erwerb eines Betriebes oder Teilbetriebes, falls das Entgelt in einem bestimmten Kaufpreis oder in einer (Kaufpreis-)Rente besteht. Die Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes gegen Gewährung einer Versorgungsrente stellt steuerlich einen unentgeltlichen Erwerb dar, der im nachfolgenden Kapitel behandelt wird.

