Inhaltliche Abgrenzung
Die gesonderte Behandlung des entgeltlichen Erwerbes eines Betriebes oder Teilbetriebes, auf dessen Grundlage der Käufer eine Einzelunternehmung beginnt, ergibt sich primär aus den im Gegensatz zur Eröffnung anfallenden unternehmensrechtlichen und steuerlichen Sonderproblemen iZm der Übernahme der Vermögensgegenstände und Schulden.

