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2. Gründungskosten und laufender Unterhalt einer gemeinnützigen Privatstiftung

Tanzer2. AuflNovember 2009

V/136
Hier sind zwei Sachverhalte zu unterscheiden, nämlich die gemäß § 13 Abs 1 erster Satz KStG aufgedeckte Privatstiftung, die demgemäß nicht unter § 7 Abs 3 KStG fällt, und die nicht offengelegte, aber ebenfalls gemeinnützige Privatstiftung.

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