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a. Erbschafts- und Schenkungssteuer (Rechtslage bis 31.7.2008)

Arnold2. AuflNovember 2009

aa. Sachliche Steuerpflicht

V/101a
Die Haupttatbestände des ErbStG sind mit Ablauf des 31.7.2008 ausgelaufen. Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer stellen sich daher auch bei gemeinnützigen Privatstiftungen nur im zeitlichen Anwendungsbereich des ErbStG (zu diesem siehe bereits Rz II/6 ff).

V/102

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