Die Haupttatbestände des ErbStG sind mit Ablauf des 31.7.2008 ausgelaufen. Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer stellen sich daher auch bei gemeinnützigen Privatstiftungen nur im zeitlichen Anwendungsbereich des ErbStG (zu diesem siehe bereits Rz II/6 ff).