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b. Stiftungseingangssteuer (Rechtslage ab 1.8.2008)

Arnold2. AuflNovember 2009

ba. Sachliche und persönliche Steuerpflicht

V/108a
Vermögenswidmungen (bzw die korrespondierenden Zuwendungen) an eine gemeinnützige Privatstiftung stellen eine unentgeltliche Zuwendung an eine privatrechtliche Stiftung iSd § 1 Abs 1 StiftEG dar. Zur Qualifikation der Privatstiftung als privatrechtliche Stiftung siehe bereits Rz II/128n ff; zum zeitlichen Anwendungsbereich des StiftEG siehe Rz II/128c.

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