Kommentare
Privatstiftungssteuerrecht: Kommentar, Arnold/Stangl/Tanzer
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b. Die möglichen Inhalte der „Gemeinnützigkeit“ im engeren Sinn
Tanzer
2. Aufl
November 2009
Tanzer
, Privatstiftungs-Steuerrecht
2
(2009) Rz V/22
V/22
„
Gemeinnützigkeit
“ muss einer Allgemeinheit in ihrem
Gemeinwohl auf
geistigem
oder
kulturellem
oder
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Gemeinnützigkeit | Tätigkeitsbereiche
Förderung der Kunst sowie von Wissenschaft und Forschung