Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer wird für Sachverhalte, die nach dem 31.7.2008 verwirklicht werden, nicht mehr erhoben. Zuwendungen an Letztbegünstigte unterliegen auch nicht der Stiftungseingangssteuer (soweit der Letztbegünstigte nicht selbst eine privatrechtliche Stiftung oder damit vergleichbare Vermögensmasse ist).

