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b. Ertragsteuerliche Folgen bei den Letztbegünstigten

Stangl/Arnold2. AuflNovember 2009

IV/119
Für die ertragsteuerliche Behandlung der Zuwendungen an die Letztbegünstigten anlässlich der Auflösung einer betrieblichen Privatstiftung bestehen keine Besonderheiten gegenüber den laufenden Zuwendungen aus einer betrieblichen Privatstiftung (siehe daher Rz IV/96 ff). Die Möglichkeit der Kürzung der Zuwendungen einer durch Widerruf untergehenden Privatstiftung um die Eingangswerte (§ 32 Z 4 lit b EStG) steht bei Zuwendungen von betrieblichen Privatstiftungen iSd § 4 Abs 11 Z 1 EStG nicht zu (zum Inkrafttreten dieser Regelung vgl § 124b Z 56 EStG).

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