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d. Besonderheiten bei Zuwendungen aus Belegschaftsbeteiligungsstiftungen iSd § 4 Abs 11 Z 1 lit c EStG

Stangl2. AuflNovember 2009

da. Erfassung bei den Einkünften der Begünstigten

IV/110
Für Zuwendungen von Belegschaftsbeteiligungsstiftungen iSd § 4 Abs 11 Z 1 lit c EStG gilt wie für Zuwendungen von Arbeitnehmerförderungsstiftungen iSd § 4 Abs 11 Z 1 lit b EStG, dass diese bei den Begünstigten gemäß § 25 Abs 1 Z 2 lit c EStG grundsätzlich zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen, wenn sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen sind (vgl hiezu Rz IV/104).

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