Da Unternehmenszweckförderungsstiftungen iSd § 4 Abs 11 Z 1 lit a EStG unmittelbar dem Betriebszweck des stiftenden Unternehmens oder der mit diesem verbundenen Konzernunternehmen dienen müssen, werden Zuwendungen einer Privatstiftung iSd § 4 Abs 11 Z 1 lit a EStG stets in die betriebliche Sphäre des stiftenden Unternehmers oder der mit diesem verbundenen Konzernunternehmen erfolgen (ebenso König in Lechner/Staringer/Tumpel (Hrsg), Kapitalertragsteuer, 240). Die Zuwendungen führen diesfalls zu betrieblichen Einkünften im Rahmen der jeweiligen betrieblichen Einkunftsart des Zuwendungsempfängers.

