Erfolgt eine Zuwendung aus einer Arbeitnehmerförderungsstiftung, die gemäß § 6 Abs 2 KStG von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit ist, so können die mit den Zuwendungen verbundenen Vermögensminderungen nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden (vgl König in BankPrivat (Hrsg), Privatstiftungsgesetz, 104).

