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c. Besonderheiten bei der Arbeitnehmerförderungsstiftung

Stangl2. AuflNovember 2009

IV/94
Erfolgt eine Zuwendung aus einer Arbeitnehmerförderungsstiftung, die gemäß § 6 Abs 2 KStG von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit ist, so können die mit den Zuwendungen verbundenen Vermögensminderungen nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden (vgl König in BankPrivat (Hrsg), Privatstiftungsgesetz, 104).



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