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d. Besonderheiten bei Arbeitnehmerförderungsstiftungen iSd § 4 Abs 11 Z 1 lit b EStG

Stangl2. AuflNovember 2009

IV/29
Übersteigen bei einer Arbeitnehmerförderungsstiftung iSd § 4 Abs 11 Z 1 lit b EStG die Zuwendungen an die Begünstigten die Leistungsgrenzen des § 6 Abs 2 Z 5 KStG nicht, so ist sie gemäß § 6 Abs 4 KStG von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit (vgl Rz IV/74). Kommt diese Befreiung zur Anwendung, so sind die Zuwendungen an die Privatstiftung nicht körperschaftsteuerpflichtig.



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